Stonierungsgebühren
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht mögliche ist.
Kündigung
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn): 100% des Mietpreises
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten